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Schrottimmobilien: Änderung des BauGB ermöglicht mehr Handlungsmöglichkeit von Kommunen

Schrottimmobilien – Hilfe für betroffene Anleger

Der Bundestag hat dem Begehren von Kommunen entsprochen und eine Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Mit dieser Änderung ist den Kommunen nun die Möglichkeit eingeräumt worden, nach ihrem Ermessen die Eigentümer von Schrottimmobilien an der Beseitigung von Schrottimmobilien und der damit verbundenen Kostenlast zu beteiligen.

Wann die Kommunen von dieser Möglichkeit erstmalig Gebrauch machen werden und welche finanziellen Auswirkungen dies auf die Eigentümer von Schrottimmobilien hat, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass die Gesetzesänderung einiges an streitigem Gesprächsstoff mit sich bringt.

Umgang mit Schrottimmobilien? Fachanwalt rät zum Handeln
Durch den Erwerb einer Schrottimmobilie haben sich die Wünsche von vielen Anlegern nach einer geeigneten Kapitalanlage bzw. passenden Altersvorsorge nicht erfüllt. Für viele Betroffene bedeutet die Investition ein finanzielles Desaster. Um auch weiterhin auf eine positive Zukunft ohne die Belastungen durch Schrottimmobilien blicken zu können, sollten sich betroffene Anleger vom einen Fachanwalt beraten lassen. Oftmals ist der Gang zum Anwalt bzw. Fachanwalt eine der letzten Möglichkeiten, schadlos aus der Angelegenheit herauszukommen.

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