Schrottimmobilien und die Deutsche Kredit Bank (DKB) – Urteil des Kammergerichts Berlin positiv für Anleger
Anleger, Schrottimmobilien und die DKB
Positiv für Anleger. Das Kammergericht Berlin hat die Deutsche Kreditbank AG (kurz: DKB) mit Entscheidung vom 31.05.2012 (Az.: 12 U 218/10) verurteilt, für die Beratungsfehler des Vertriebs beim Verkauf von Immobilien einzustehen (Urteil noch nicht rechtskräftig).
Damit bestätigte das Gericht ein erstinstanzliches Urteil des LG Berlin.
Was war geschehen?
Die DKB hatte im Rahmen einer Immobilienfinanzierung einem Immobilienkäufer, der gleichzeitig Kunde des Kreditinstituts war, den Erwerb einer überteuerten Immobilie finanziert. Bei den Verkaufsgesprächen, die ausschließlich durch den Vertrieb erfolgten, wurde dieser im Kreditvertrag der finanzierenden Bank benannt. Dies war nach Ansicht der Richter ein Indiz für ein Zusammenwirken zwischen finanzierender Bank und Vertrieb.
Weiterhin wurde festgestellt, dass die DKB mehrere gleichartige Immobilienkäufe finanziert hatte. Auch hier bejahten die Richter eine Verschuldenszurechnung zu Lasten der DKB.
Schrottimmobilien und Handlungsmöglichkeiten
Durch den Erwerb einer Schrottimmobilie haben sich die Wünsche von vielen Anlegern nach einer geeigneten Kapitalanlage bzw. passenden Altersvorsorge nicht erfüllt. Für viele Betroffene bedeutet die Investition ein finanzielles Desaster. Um auch weiterhin auf eine positive Zukunft ohne die Belastungen durch eine Schrottimmobilie blicken zu können, sollten sich betroffene Anleger vom einen Fachanwalt beraten lassen. Oftmals ist der Gang zum Anwalt eine der letzten Möglichkeiten, schadlos aus der Angelegenheit herauszukommen.
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