Grüezi Real Estate AG: Positives Urteil in Sachen Schrottimmobilien
Grüezi Real Estate AG und die Schrottimmobilien
Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin (Az.: 11 U 18/11) soll die Grüezi Real Estate AG Schrottimmobilien zu sittenwidrig überhöhten Kaufpreisen veräußert haben.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger hatte im Raum Berlin eine Eigentumswohnung zum Preis von 76.200 Euro erworben. Der tatsächliche Verkehrswert, der von einem durch das Gericht beauftragten Sachverständiger ermittelt wurde, lag jedoch bei lediglich 29.000 Euro. Der Zustand des Objektes wurde mit „stark sanierungsbedürftig“ charakterisiert und entsprach damit im Ergebnis nicht dem Zustand, der tatsächlich geschuldet war.
Das Kammergericht entschied zugunsten des Klägers und verurteilte die Gesellschaft zur Rückzahlung des gesamten Kaufpreises gegen Rückgabe der (Schrott-)Immobilie.
Rückabwicklung der Schrottimmobilien – Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
Für viele Anleger stellen die Bestrebungen, sich nach dem Erwerb einer Schrottimmobilie schadlos zu halten, eine große Hürde da. Dies sollte jedoch nicht sein. Betroffene Erwerber sollten sich stets vor Augen führen, dass sie mit ihren Problemen nicht alleine sind. So konnten geschädigte Anleger bereits in einer Vielzahl von Fällen durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen die Angelegenheit nahezu schadlos abschließen und erneut positiv in die Zukunft blicken. Ansatzpunkte, dieses Vorhaben umzusetzen, liefert eine mögliche Falschberatung, in der die Anleger nicht ordnungsgemäß über die mit der Investition verbundenen Risiken aufgeklärt wurden. Es empfiehlt sich daher, den Rat eines Experten aufzusuchen und ein gemeinsames Vorgehen einzuleiten.
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