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Badenia Bausparkasse in Sachen Schrottimmobilien zur Rückabwicklung verurteilt

Gute Neuigkeiten für Anleger in Sachen Schrottimmobilien

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat in einem erneuten Schrottimmobilienprozess die Badenia Bausparkasse zur Rückabwicklung verurteilt. Die Badenia Bausparkasse muss den erfolgreichen Klägern einen Betrag in Höhe von 110.000 Euro zurückerstatten und erhält im Gegenzug die Immobilie, in diesem Fall eine Wohnung, zurück.

Provisionen bei Schrottimmobilien
Das Gericht stellte fest, dass die Kläger über mit dem Erwerb der Immobilie anfallenden Vermittlungsprovisionen “arglistig getäuscht” wurden. Das LG Karlsruhe hatte die Klage zuvor abgewiesen mit der Begründung, die Ansprüche seien bereits verjährt.

Das OLG sah dies jedoch anders und begründete seine Entscheidung damit, dass es den Klägern zu keinem früheren Zeitpunkt möglich war, zu erkennen, dass sie von den Immobilienvermittlern über die insgesamt anfallenden Provisionen arglistig getäuscht wurden. Weiterhin sei es der Bausparkasse nicht möglich gewesen, nachzuweisen, dass sie von dieser Vermittlungspraxis keine Kenntnis hatte.

Schrottimmobilien und Handlungsmöglichkeiten
Durch den Erwerb einer Schrottimmobilie haben sich die Wünsche von vielen Anlegern nach einer geeigneten Kapitalanlage bzw. passenden Altersvorsorge nicht erfüllt. Für viele Betroffene bedeutet die Investition ein finanzielles Desaster. Um auch weiterhin auf eine positive Zukunft ohne die Belastungen durch eine Schrottimmobilie blicken zu können, sollten sich betroffene Anleger vom einen Fachanwalt beraten lassen. Oftmals ist der Gang zum Anwalt eine der letzten Möglichkeiten, schadlos aus der Angelegenheit herauszukommen.

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