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Schrottimmobilien: Fachanwalt warnt vor voreiliger Unterzeichnung des Kaufvertrages

Schrottimmobilien – Fachanwalt nennt Anzeichen

Mit zunehmen der Finanz- und Wirtschaftskrise haben Immobilien besonders für auf Sicherheit bedachte Kapitalanleger an Attraktivität zugenommen. Doch gerade im Bereich der Immobilien ist Vorsicht geboten. Wer hier voreilige Entscheidungen trifft, kann dies durchaus bereuen.
Gerade beim Handeln mit Immobilien steht für viele Vermittler nicht die Zufriedenheit des Kunden, sondern die Provision im Vordergrund. Aufgrund dieser Motivation werden dem potenziellen Kunden alle möglichen Objekte angeboten und dabei oftmals wesentliche Tatsache in Bezug auf die Immobilie verschwiegen bzw. geschönt. Im Folgenden sollen einige Anzeichen genannt werden, die regelmäßig auf den Erwerb von Schrottimmobilien hindeuten:

Kaufpreis als Anzeichen für Schrottimmobilien?
Zu dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof erstmals im Jahr 2009 geäußert und es als ratsam angesehen, den vereinbarten Kaufpreis, soweit sich dieser über dem 14-Fachen der Nettojahreskaltmiete befände, kritisch zu hinterfragen. Beachtung findet müssten jedoch auch hier wertbildende Faktoren wie Standort und Zustand der Immobilie sowie die aktuelle Marktlage.

Zusammenfassend ist potenziellen Immobilienerwerbern zur raten, beim Kauf der besagten Immobilie genügend Zeit einzuplanen und sich keinesfalls unter Zeitdruck setzen zu lassen. Dies gilt vor allem dann, wenn Vermittler behaupten, man müsste sich schnell entscheiden, da besagtes Objekt sonst anderweitig verkauft würde.

Sollten Anleger den Verdacht haben, eine Schrottimmobilie erworben zu haben, sollten diese einen Experten (z.B. ein Fachanwalt) aufsuchen und sich beraten lassen.

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