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Schrottimmobilien – Versicherungsgesellschaft zu Schadensersatz verpflichtet

Hoffnung für betroffene Eigentümer von Schrottimmobilien

Ein positives Urteil gibt betroffenen Eigentümern von Schrottimmobilien wieder Hoffnung. In einer Entscheidung hat das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 9 U 95/10) die Württembergische Lebensversicherung AG zur Zahlung von Schadensersatz an ein Ehepaar ( 48 und 50 Jahre) verurteilt, dass eine zu 100 Prozent fremdfinanzierte Eigentumswohnung auf anraten eines Vertriebsdirektors als Altersvorsorge erworben hatte. Das Gericht sah den Erwerb auch aufgrund des Alters der Beteiligten sowie der Finanzierung als nicht für die Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage an.

Weiterhin stufte das Gericht den vom Vertriebsdirektor zugesicherten gewinnbringenden Weiterverkauf als unrealistisch ein.

Schrottimmobilien und Handlungsmöglichkeiten
Durch den Erwerb einer Schrottimmobilie haben sich die Wünsche von vielen Anlegern nach einer geeigneten Kapitalanlage bzw. passenden Altersvorsorge nicht erfüllt. Für viele Betroffene bedeutet die Investition ein finanzielles Desaster. Um auch weiterhin auf eine positive Zukunft ohne die Belastungen durch eine Schrottimmobilie blicken zu können, sollten sich betroffene Anleger vom einen Fachanwalt beraten lassen. Oftmals ist der Gang zum Anwalt eine der letzten Möglichkeiten, schadlos aus der Angelegenheit herauszukommen.

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